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Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung (ThürGIG)

bith e.V. ist seit Juli 2020 stimmberechtigtes Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Als Beiratsmitglied hatte bith e.V. die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen abzugeben.

Im Kern geht es in dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag um die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit, um die Ausweitung der Befugnisse des Landesbeauftragten, eine etwas stärkere Verpflichtung für Kommunen im Hinblick auf Kommunale Behindertenbeauftragte, um die Entkoppelung der Amtszeit des Landesbeirates von der Legislaturperiode und um die optionale „Vergrößerung“ dieses Gremiums. Bith e.V. begrüßt die Änderungsvorschläge weitgehend. Die Stellungnahme finden Sie hier: pdfStellungnahme bith e.v.

Die Eroberung der Internet-Welt - für Menschen mit und ohne Behinderung

Wie zugänglich und nutzbar sind die Internetseiten Ihrer Organisation? Können Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen mit einem Screenreader oder einer technischen Assistenzhilfe auf die Ihnen so wichtigen Informationen Ihrer Organisation/Ihres Vereins zugreifen? Wie lesbar sind die Seiten, denn ein ansprechendes Design und Barrierefreiheit müssen kein Wiederspruch sein.

bith e.V. möchte den eingeschlagenen Weg der gemeinsamen, inklusiven Schulung für die barrierefreie Gestaltung und Nutzung des Internets sowie von Dokumenten weitergehen und seine Erfahrungen und Erkenntnisse in einem Kompaktseminar weitergeben. Mehr Barrierefreiheit ist ein Zugewinn für alle.

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