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Stellungnahme von bith e. V. zum Thüringer Maßnahmenplan

Mit der Einbeziehung von Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen hat das Land Thüringen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben, bei der Erarbeitung der Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitzuwirken. Insbesondere im Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität) waren unsere Mitglieder aktiv. Abschließend wurden die Erfahrungen in folgender Stellungnahme dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Thüringer Landtags vorgetragen:

Stellungnahme zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Version 2.0 – hier: für das Handlungsfeld III (Bauen, Wohnen, Mobilität)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags zum Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK Version 2.0. Als Verein „Barrierefrei in Thüringen“ (bith e. V.) tun wir dies aus unseren Erfahrungen und Kenntnissen insbesondere zum Schwerpunkt Barrierefreiheit.

Partizipation von Menschen mit Behinderungen war natürlich bei dem Prozess der Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans Version 2.0 von ganz besonderer Bedeutung. Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen brachten ihre jeweiligen Problemlagen, Sichtweisen und entsprechende Vorschläge ein. Schwierig war es oft, Kompromisse bei den einzelnen Maßnahmen zu finden.Einige von der Zivilgesellschaft vorgeschlagene Maßnahmen für den Maßnahmenplan 2.0 wurden mit der knappen Begründung abgelehnt, dass sie nicht umsetzbar seien oder Bereiche beträfen, die nicht Ländersache seien. Eine detailliertere Begründung wäre hilfreich gewesen.

Organisatorisch schlagen wir vor, dass dem Leiter des Handlungsfeldes mehr Unterstützung (Technik/Protokoll) zukommen sollte, da dies die Arbeitsweise intensiviert. Weiterhin sollte unbedingt auf barrierefreie Veranstaltungen gesetzt werden und dies schließt auch die akustischen und visuellen Barrieren mit ein, wie bspw. Qualität der Tonübertragung und Qualität der Präsentationen.
Die Beteiligung von Verbänden der Behindertenselbsthilfe und Initiativen erfordert in einem solchen Prozessverlauf, dass die erforderlichen Dokumente barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Aber auch die Sprache sowie die Lesbarkeit - also die Verständlichkeit (begreifbar) - sollte so angepasst werden, dass alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erreicht werden.
Weiterhin sollten abgelehnte Maßnahmen, die den Menschen mit Behinderungen wichtig waren und sind, in den weiteren Arbeitstreffen gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den spezifischen Fachbereichen der Ministerien diskutiert werden. Dabei sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, die Problemlagen zu lösen und schlussendlich in neuen Maßnahmen festzuhalten.

Bei der Erarbeitung von einzelnen Maßnahmen zu spezifischen Fachthemen sollten die entsprechenden Fachleute aus den jeweiligen Abteilungen der Ministerien teilnehmen. Darüber hinaus sollten - in Abstimmung mit den Co-Arbeitsgruppenleiterinnen oder Co-Arbeitsgruppen-leitern - Fachleute aus den jeweils betreffenden Institutionen eingeladen werden. Wir gehen davon aus, dass eine Verbesserung im Hinblick auf Barrierefreiheit nur im Zusammenwirken aller beteiligten Akteure sowie der Expertinnen und Experten mit Behinderungen/Beein-trächtigungen erfolgen kann. Dies sollte nach Möglichkeit durch die jeweils für die Handlungsfelder Zuständigen organisiert werden.

Um eine weitere Verbesserung im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK zu erreichen, sind im Einvernehmen mit den Beteiligten und Mitwirkenden in den weiterbestehenden Arbeitsgruppen eine laufende Begleitung und eine transparente Evaluierung des Maßnahmenplanes vorzunehmen. Schließlich muss aus unserer Sicht eine Möglichkeit gefunden werden, um die abgelehnte Maßnahme aus dem Handlungsfeld 3 - die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit - wieder aufzunehmen und die Fachstelle zu installieren.
Eine gesellschaftliche Teilhabe kann nur gelingen, wenn die Barrieren in den Köpfen und im öffentlichen Raum abgebaut werden. Von einer barrierefreien Umwelt profitieren alle Menschen in Thüringen. Eine immer älter werdende Gesellschaft benötigt eine barrierefreie Umwelt, um so lange wie möglich eine Selbstständigkeit zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Michels
Vorsitzende