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Informative Website "Mobilfuchs – Barrierefrei unterwegs"

Barrierefreiheit für ein selbstbestimmtes Leben

Das Team von „Mobilfuchs – Barrierefrei unterwegs“ setzt sich mit Leidenschaft dafür ein, allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine bauliche Herausforderung, sondern beginnt im Kopf. Ihr Ziel ist es, Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen der Menschen abzubauen.

Sie bieten eine Plattform, auf der Menschen mit Behinderung, Angehörige, Pflegekräfte, Bauherren und alle Interessierten sich informieren und austauschen können. Unser Angebot reicht von der Schaffung barrierefreien Wohnraums bis hin zur Sturzprophylaxe – mit dem Ziel, die Lebensqualität der Kunden nachhaltig zu verbessern. Denn sie sind überzeugt: Jeder mobile Mensch ist ein Pflegefall weniger.

Weitere Informationen finden Sie auf der Mobilfuchs-Webseite: https://www.mobilfuchs.net/

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung der Thüringer Bauordnung - ThürBO

Eberhard Tölke, Mitglied bei bith e.V. und Sachverständiger für Barrierefreies Bauen hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung der Thüringer Bauordnung - ThürBO - Drucksache 7/9641 vom 05.03.2024 verfasst.

Sie ist ausführlich nachlesbar, wenn Sie dem hintelegten Link folgen:

Hier beginnt der Link zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Thüringer Bauordnung.

Bürgersteig, Gehweg oder doch besser Fußweg?

Links sieht man einen Gehweg entlang einer Straße, rechts einen Fußweg durch einen ParkEin Weg, welcher für zu Fuß gehende Menschen vorgesehen ist, wird umgangssprachlich als Bürgersteig, Gehweg oder auch Fußweg bezeichnet. Sind Sie sich da ganz sicher? Oder handelt es sich doch um unterschiedliche Wege? Sie können sich da nicht so recht entscheiden?

Nun wir sagen es Ihnen.

Bisher war es so, dass der Weg, der für den Fußgänger vorgesehen war, als Geh- oder Fußweg bezeichnet werden konnte. Seit der Veröffentlichung der Deutschen Fassung der europäischen Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt — Funktionale Anforderungen“ im August 2021, stimmt dies aber nicht mehr und wir wissen es nun besser:

Unter einem Fußweg versteht man einen Weg der nicht an eine Fahrbahn grenzt (der beispielsweise durch einen Park oder eine Wiese führt) und der gänzlich nur der Nutzung von Fußgängern sowie Benutzern von Mobilitätshilfen vorbehalten ist.

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