Bürgersteig, Gehweg oder doch besser Fußweg?
Ein Weg, welcher für zu Fuß gehende Menschen vorgesehen ist, wird umgangssprachlich als Bürgersteig, Gehweg oder auch Fußweg bezeichnet. Sind Sie sich da ganz sicher? Oder handelt es sich doch um unterschiedliche Wege? Sie können sich da nicht so recht entscheiden?
Nun wir sagen es Ihnen.
Bisher war es so, dass der Weg, der für den Fußgänger vorgesehen war, als Geh- oder Fußweg bezeichnet werden konnte. Seit der Veröffentlichung der Deutschen Fassung der europäischen Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt — Funktionale Anforderungen“ im August 2021, stimmt dies aber nicht mehr und wir wissen es nun besser:
Unter einem Fußweg versteht man einen Weg der nicht an eine Fahrbahn grenzt (der beispielsweise durch einen Park oder eine Wiese führt) und der gänzlich nur der Nutzung von Fußgängern sowie Benutzern von Mobilitätshilfen vorbehalten ist.