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Bürgersteig, Gehweg oder doch besser Fußweg?

Links sieht man einen Gehweg entlang einer Straße, rechts einen Fußweg durch einen ParkEin Weg, welcher für zu Fuß gehende Menschen vorgesehen ist, wird umgangssprachlich als Bürgersteig, Gehweg oder auch Fußweg bezeichnet. Sind Sie sich da ganz sicher? Oder handelt es sich doch um unterschiedliche Wege? Sie können sich da nicht so recht entscheiden?

Nun wir sagen es Ihnen.

Bisher war es so, dass der Weg, der für den Fußgänger vorgesehen war, als Geh- oder Fußweg bezeichnet werden konnte. Seit der Veröffentlichung der Deutschen Fassung der europäischen Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt — Funktionale Anforderungen“ im August 2021, stimmt dies aber nicht mehr und wir wissen es nun besser:

Unter einem Fußweg versteht man einen Weg der nicht an eine Fahrbahn grenzt (der beispielsweise durch einen Park oder eine Wiese führt) und der gänzlich nur der Nutzung von Fußgängern sowie Benutzern von Mobilitätshilfen vorbehalten ist.

Dagegen versteht man unter einem Gehweg einen definierten Straßenbereich der an eine Fahrbahn angrenzt und der gänzlich nur der Nutzung von Fußgängern sowie Benutzern von Mobilitätshilfen vorbehalten ist.

Und was ist nun mit dem Bürgersteig?

Aus verkehrsrechtlicher Sicht unterteilt die Begrifflichkeit des Bürgersteigs, den von uns umgangssprachlich bezeichneten Gehweg, in den frei nutzbaren Gehweg (die freie Gehbahn), einen Sicherheitsabstand zwischen Fahrbahn und Gehweg (ca. 50 cm) sowie einen Abstand vom Gehweg zu Gebäuden (ca. 20 cm).

Meinen Sie nicht auch, dass es doch schön und bequem ist, dass wir trotz alledem als Fußgänger ebenfalls Bürgersteig und Gehweg nutzen dürfen?