Der Grundsatz von bith e. V.
Von Barrierefreiheit profitieren Alle! Für bith e.V. beschränkt sich Barrierefreiheit keineswegs auf Menschen mit Behinderung.
bith e.V. verleiht Handicap-Simulationsanzug
Erlebbare altersbedingte Einschränkungen durch den Alterssimulationsanzug
Der Handicapsimulationsanzug besteht aus neun Basisbestandteilen die eigens dafür entwickelt wurden, alterstypische Einschränkungen von Menschen nach zu fühlen.
Durch das eigene Erleben werden diese, sowie Verhaltensweisen älterer Menschen besser greifbar. Deshalb ist der Handicapsimulationsanzug besonders geeignet für die Aus- und Weiterbildung von Personal. Weitere Einsatzmöglichkeiten stellen ebenso die Entwicklung altersgerechter Umgebungen, Produkte oder Dienstleistungen dar.
Sie haben Interesse?
Der Handicapsimulationsanzug wird von bith e.V. zur Verfügung gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen rund um Verleih, zu den Kosten und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Petra Michels
Nach Absprache mit Petra Michels findet die Ausleihe des Anzugs dann in Neudietendorf statt, in den Räumen von Der PARITÄTISCHE Thüringen. Ansprechpartnerin dort ist Konstanze Osterwald.
Die neun Basisbestandteile:
- Gehörschutz altersbedingte Hochtonschwerhörigkeit
- Spezialbrillen veränderte Farbwahrnehmung erhöhter Lichtbedarf körnige Unschärfe erhöhte Blendempfindlichkeit, Gesichtsfeldeinschränkung
- Gewichtsmanschett e nachlassende Kraft veränderte Koordination
- Gelenkbandagen Ellbogen eingeschränkte Ellbogenbeweglichkeit
- Spezialhandschuhe eingeschränkte Beweglichkeit verschlechterte Greiffähigkeit nachlassendes Fingerspitzengefühl
- Halskrause eingeschränkte Kopfbeweglichkeit
- Gewichtsweste Krümmung der Wirbelsäule Vorkippen des Beckens Haltungsschwäche Beweglichkeitseinschränkung nachlassende Kraft stärkere körperliche Belastung nachlassender Gleichgewichtssinn
- Gelenkbandagen Knie verringerte Kniebeweglichkeit
- Gewichtsmanschetten unsicherer Gang verringerte Gehgeschwindigkeit
Beispiele für die Anwendung:
Fachtag
Fachtag - Bitte mehr Bith
Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter
Unser Fachtag am 21.09.2020 stieß auf großes Interesse. Wir bedanken uns bei Allen, die sich zugeschaltet hatten und freuen uns, hier die Tagungsdokumentation zugänglich machen zu können.
Sie finden hier die Aufzeichnung der Online Tagung.
Neben dem Stream haben wir hier die Power-Point-Präsentationen für Sie eingestellt:
Input: Rechtliche Aspekte der „EU-Richtlinie 2016/2102 über den
barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
öffentlicher Stellen“ und deren Auswirkungen für Thüringen
Markus Lorenz, Stellvertreter des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen)
Der barrierefreie Stream (mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und Schriftdolmetscherin) kann leider momentan aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Input: Zugänglichkeit und Nutzung von Internet und Dokumenten
Sarah Bohnert, Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen zu Leipzig
20200921_bith-eV_Barrierefreiefreiheit-von-Webseiten-und-Dokumenten_Sarah-Bohnert.pdf
Input: „Strategische Umsetzung Thüringer BITV
Olaf Winkelmann, Mitarbeiter Thüringer Staatskanzlei
Wir möchten Ihnen darüber hinaus ausdrücklich einen Power Point-Präsentation von Frau Hammer und Frau Ward (Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e.V. - Büro für Leichte Sprache, „einfach leicht“ in Weimar) empfehlen.
Die Präsentation ergänzt auf sehr anschauliche Weise, die Ausführungen von Frau Hammer und Frau Ward im Rahmen der Tagung.
Unterstützt von:
Online-Fachtag: Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter
bith - Barrierefrei in Thüringen e.V. lädt Sie hiermit recht herzlich zum Online-Fachtag:
Am Montag, 21.9.2020 von 10:00 bis 12:30 Uhr.
Immer mehr Informationen werden über das Internet ausgetauscht, immer mehr Dienstleistungen über das Internet abgewickelt. Durch die Corona-Krise hat diese Entwicklung deutlich an Fahrt zugelegt und an Bedeutung gewonnen.
Dabei sind die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung - auch von digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Hand - längst nicht hinreichend gegeben und schränken so die Teilhabe und Inklusion von vielen Menschen mit Behinderungen ein. Dies gilt z. B. beim Umgang mit digitalen Dokumenten, Formularen, Anträgen aber auch bei Vorlesungs- und Unterrichtsunterlagen an Universitäten und Schulen. Nicht zuletzt werden – ebenfalls verstärkt durch die Corona-Krise – klassische Besprechungen unter Kolleg*innen online durchgeführt und vermehrt Homeoffice-Arbeitsplätze eingerichtet, um nur einige Beispiele zu nennen.
VERSCHOBEN! Fachveranstaltung „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“
Am Donnerstag, 19. März 2020 ab 10 Uhr laden wir Sie herzlich ins Augustinerkloster nach Erfurt ein.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir uns über die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung von digitalen Dienstleistungen in öffentlichen Stellen verständigen. Menschen mit Beeinträchtigungen können derzeit längst nicht alle existierenden digitalen Angebote gleichermaßen nutzen. Hier denken wir etwa an den Umgang mit digitalen Dokumenten, Formularen, Anträgen, aber auch an die Vorlesungs- und Unterrichtsunterlagen an Unis und Schulen. Wir sehen die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen eingeschränkt.
Daher nimmt bith e. V. die neue „EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ zum Anlass und blickt mit der Fachveranstaltung auf die konkrete Situation in Thüringen. Ziel ist es, Fachleute und Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen und gemeinsam über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Stolperfalle E-Scooter
Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 gefährden E-Scooter (auch Elektro-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller genannt) in zunehmendem Maße die Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen. E-Scooter werden zunehmend zu gefährlichen Stolperfallen, wie hier (Bild) am Erfurter Hauptbahnhof. Auch für Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren und für Familien mit Kinderwagen stellen achtlos abgestellte E-Scooter eine Gefährdung dar. Viele Vereine und Verbände fordern daher zu Recht von Bundesminister Scheuer, die Zulassung für E-Scooter zurück zu ziehen - mindestens so lange, bis seitens der Kommunen Lösungen zum Umgang mit den E-Scootern vorgelegt werden.