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Der Grundsatz von bith e. V.

Von Barrierefreiheit profitieren Alle! Für bith e.V. beschränkt sich Barrierefreiheit keineswegs auf Menschen mit Behinderung.

Online-Fachtag: Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter

Karikatur: Rollstuhlfahrer fragt nach Hilfe und bekommt von Jugendlichem die Antwort "Boah Ey. Gibt es dafür keine APP?" - Hubbe

bith - Barrierefrei in Thüringen e.V. lädt Sie hiermit recht herzlich zum Online-Fachtag:

Am Montag, 21.9.2020 von 10:00 bis 12:30 Uhr.

Immer mehr Informationen werden über das Internet ausgetauscht, immer mehr Dienstleistungen über das Internet abgewickelt. Durch die Corona-Krise hat diese Entwicklung deutlich an Fahrt zugelegt und an Bedeutung gewonnen.

Dabei sind die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung - auch von digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Hand - längst nicht hinreichend gegeben und schränken so die Teilhabe und Inklusion von vielen Menschen mit Behinderungen ein. Dies gilt z. B. beim Umgang mit digitalen Dokumenten, Formularen, Anträgen aber auch bei Vorlesungs- und Unterrichtsunterlagen an Universitäten und Schulen. Nicht zuletzt werden – ebenfalls verstärkt durch die Corona-Krise – klassische Besprechungen unter Kolleg*innen online durchgeführt und vermehrt Homeoffice-Arbeitsplätze eingerichtet, um nur einige Beispiele zu nennen.

Barrierefrei in Thüringen - Das ist Name und zugleich Motto unseres Vereins. Mit diesem Video stellen wir uns und unsere Arbeit in Deutscher Gebärdensprache und mit Untertitelung vor.
Dieses Video entstand mit freundlicher Unterstützung von Aktion Mensch
Dieses Video entstand mit freundlicher Unterstützung von Aktion Mensch

VERSCHOBEN! Fachveranstaltung „Bitte mehr bith – Barrierefreiheit im Digitalen Zeitalter“

Am Donnerstag, 19. März 2020 ab 10 Uhr laden wir Sie herzlich ins Augustinerkloster nach Erfurt ein.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir uns über die Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung von digitalen Dienstleistungen in öffentlichen Stellen verständigen. Menschen mit Beeinträchtigungen können derzeit längst nicht alle existierenden digitalen Angebote gleichermaßen nutzen. Hier denken wir etwa an den Umgang mit digitalen Dokumenten, Formularen, Anträgen, aber auch an die Vorlesungs- und Unterrichtsunterlagen an Unis und Schulen. Wir sehen die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen eingeschränkt.

Daher nimmt bith e. V. die neue „EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ zum Anlass und blickt mit der Fachveranstaltung auf die konkrete Situation in Thüringen. Ziel ist es, Fachleute und Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen und gemeinsam über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren.

Stolperfalle E-Scooter

E-Scooter auf LeitstreifenE-Scooter auf LeitstreifenSeit ihrer Zulassung im Juni 2019 gefährden E-Scooter (auch Elektro-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller genannt) in zunehmendem Maße die Mobilität und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen. E-Scooter werden zunehmend zu gefährlichen Stolperfallen, wie hier (Bild) am Erfurter Hauptbahnhof. Auch für Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren und für Familien mit Kinderwagen stellen achtlos abgestellte E-Scooter eine Gefährdung dar. Viele Vereine und Verbände fordern daher zu Recht von Bundesminister Scheuer, die Zulassung für E-Scooter zurück zu ziehen - mindestens so lange, bis seitens der Kommunen Lösungen zum Umgang mit den E-Scootern vorgelegt werden.

Zugänglichkeit und Nutzung von schriftlichen Informationen

Schriftliche Informationen wie bspw. gedruckte Briefe, Flyer für unterschiedlichste Zwecke, Broschüren, Pläne, Produktanzeigen u.v.a. sollen von ALLEN gesehen und gelesen werden. Für Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigung wie bspw. geringer Lese- und Schreibkompetenz, Menschen mit Migrationshintergrund, Hör- und Sehbehinderte, Schlaganfall-Patienten können auf der einen Seite wegen der Informationsflut es kaum bewältigen. Anderseits sind schriftliche Informationen oft in einer Art und Weise gestaltet, dass sie nur schwer lesbar und verständlich sind. So muss bei aller schönen Gestaltung mit modernen Design und fachlichen Textbausteinen sich auch gefragt werden: Kommen die Informationen auch an und auch vollständig und richtig? Die barrierefreie nutzbare und zugängliche Gestaltung von lesbaren und leserlichen Informationen ist ein Mehrgewinn für Alle. Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen möchten oder sich für Schulungen interessieren, können Sie sich gerne an uns wenden (siehe Kontakt)

Loseblattsammlung „Baurechtliche Aspekte und Hintergrundinformationen zum Hochbau“

Im Jahr 2015 erschien erstmalig die von Claudia Karell & Eberhard Tölke zusammengestellte Loseblattsammlung „Baurechtliche Aspekte und Hintergrundinformationen zum Hochbau “. Seither wird sie jährlich entsprechend des aktuellen Standes ergänzt und aktualisiert. Die in den letzten Jahren begonnene Anpassung an das europäische Baurecht ist weitestgehend abgeschlossen. Durch die Bauministerkonferenz wurde die Musterbauordnung entsprechend geändert. Die „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – MVV TB“ ersetzt nun die ehemalige „Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen - M-LTB“. In den Bundesländern wurden die Listen der Technischen Baubestimmungen (LTB) durch die Obersten Baubehörden in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen umgewandelt. Die aktuell vorliegende Loseblattsammlung vermittelt auf leicht verständliche Weise Zusammenhänge und Hintergrundinformationen zum Baurecht im Hochbau. Sie enthält nicht nur die Wiedergabe der für das barrierefreie Bauen relevanten Gesetzestexte, sondern zahlreiche Anmerkungen zu diesen. Daher kann sie auch sehr gut als Argumentationshilfe bei Ihrer täglichen Arbeit genutzt werden. Die Loseblattsammlung ersetzt jedoch im Bedarfsfall keine Rechtsberatung. Eine Infomappe zur Übersicht über die aktualisierten und neuen Loseblätter wurde zusammengestellt und enthält auch alle weiteren Informationen zur Loseblattsammlung. Auf Wunsch kann die kostenlose Infomappe per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; angefordert werden. Auch werden gerne alle Fragen zur Loseblattsammlung beantwortet.